Prüftechnik Heidkamp

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Vorgeschriebene Elektroprüfungen in Unternehmen

Geräte Prüfung nach DGUV V3

 

 

Jedes Unternehmen, das elektrische Anlagen und Betriebsmittel besitzt, ist gem. BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 (früher: BGV A3)
dazu verpflichtet, diese regelmäßig wiederkehrend zu prüfen.

DGUV Vorschrift 3 Prüfungen sind branchenübergreifend für Unternehmen jeglicher Größe, für elektrische Geräte und Anlagen in festgelegten Zeitintervallen vorgeschrieben, die von Mitarbeitern verwendet werden. Wir helfen Ihnen mit unserem Wissen über die berufsgenossenschafltiche auferlegten Unternehmerpflichten ein rechts­konformes Verhalten zu erreichen. Erfüllen Sie die DGUV V3-Auflagen, um Personen- und Brandunfälle zu vermeiden und sich rechtskonform zu verhalten und Ihre Mitarbeiter vor Schaden zu schützen.

DGUV Prüfung / Begriffsbestimmung

Es wird bei der DGUV Prüfung nach folgenden Kriterien Unterschieden.

Ortsveränder-liche elektrische Betriebsmittel

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5).

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe auch DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7

Stationäre Anlagen
 

Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, z.B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen.

 

Nicht stationäre Anlagen
 

Nicht stationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wiederaufgebaut (zusammengeschaltet) werden. Hierzu gehören z.B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen, fliegende Bauten.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen obliegt einer Elektrofachkraft mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten.

Prüfleistungen nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)

In Deutschland ist sie Pflicht und mittlerweile fester Bestandteil im Sicherheitskonzept der meisten Firmen: Die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gem. DGUV Vorschrift 3.

Vielen ist sie noch als E-Check oder BGV A3-Prüfung geläufig. Ob Kaffeemaschine, Monitor oder Handbohrmaschine – grob gesagt muss alles, was einen Stecker hat, geprüft werden. Was bei der Sicherheitsprüfung wichtig ist und wie sie funktioniert, erfahren Sie hier:

 

1. Warum prüfen?

Es gibt Versicherungen, die bereits in ihrer Police darauf hinweisen, dass es zu einer Minderung Ihrer Beitragszahlungen führt, wenn Sie ortsveränderlichen elektrische Betriebsmittel fachgerecht und innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume überprüfen und deren einwandfreien Zustand bestätigen lassen.

Durch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, können vorhandene Mängel festgestellt, dokumentiert und beseitigt werden. Diese Mängel können beispielsweise eine Funktionsstörung sein, die je nach Fall zum Totalausfall des Betriebsmittels führt oder einen fortfolgenden Energiemehrverbrauch bewirkt. Durch eine frühzeitige Erkennung solcher Mängel können sehr kostenintensive Folgen im Vorfeld erkannt und in Stand gesetzt werden. Mit immensen Folgen ist beispielsweise ein Brand verbunden, der durch schadhafte elektrische Komponenten ausgelöst wird.

Mangelhafte ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel können auch zu Personenschäden führen. Sie erhalten nach der Prüfung ein gerichtsfestes Protokoll mit allen relevanten Daten, wobei im Falle von Mängeln direkt darauf hingewiesen wird. Neben der Prüfung bieten wir Ihnen auch Lösungsvorschläge und Reparaturen an. Die Erstberatung kann nach Bedarf telefonisch oder bei Ihnen vor Ort erfolgen.

2. Welche elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden?

Laut §2 (1) der DGUV Vorschrift 3 sind „elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.“

Gewöhnlich wird in folgende vier Kategorien unterteilt:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
  • Elektrische Anlagen
  • Elektrische Maschinen

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Unter ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fallen elektrische Geräte, die sich leicht an einen anderen Platz bringen lassen. Etwas vereinfacht gesagt sind alle elektrischen Geräte mit Stecker, die nicht verbaut sind und ein Gewicht kleiner 23 kg besitzen, ein ortsveränderliches Betriebsmittel.

Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind

  • Büro-Geräte: Computer, Monitore, Drucker, Stehleuchten
  • Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommeln
  • Haushaltsgeräte: Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher

Beispiele Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

  • Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
  • Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel „in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700)
  • Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen
  • Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter
    • in stationären Anlagen
    • in nichtstationären Anlagen

Beispiele Elektrische Anlagen

  • Hausinstallationen

Beispiele Elektrische Maschinen & Werkzeuge 

  • Standbohrer
  • Walzen
  • Pressen
  • Sägen

 

3. Wie wird die Prüfung ortsfester /ortsveränderliche Geräte durchgeführt?

Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:

  • Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
  • Erproben: Funktionsprüfung
  • Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen

Für die elektrische Überprüfung werden kalibrierte Messgeräte verwendet, die u.a folgende Messungen durchführen:

  • Schutzleiterwiderstand
  • Isolationswiderstand
  • Schutzleiterstrom
  • Berührungsstrom
  • Ersatzableitstrom (alternativ)

In §2 (2) schreibt die DGUV V3 vor, nach welchen Regeln die Prüfung ortsfester Betriebsmittel zu erfolgen hat: „Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat.“

Für die ortsfesten elektrischen Betriebsmittel entspricht dies der VDE 0701/0702.

 

4. Wie oft müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine befähigte Person zu prüfen. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung sind die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen festzulegen. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate), wobei diese verlängert werden kann, wenn bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht wird.

Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV V3 vor:

  • 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen

Die Gefährdungsbeurteilung muss diese Richtwerte nicht übernehmen. Sie sind in der Regel jedoch ein guter Ausgangspunkt.

Laut Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung sind im Schadensfall gravierend.

 

5. Wer darf ortsfeste elektrische Betriebsmittel prüfen?

Die Prüfung ortsfester Betriebsmittel muss von Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte.

 

6. Prüfung durch Prüftechnik Heidkamp

Besteht ein Betriebsmittel die Prüfung, erhält es eine Prüfplakette, mit dem nächsten Prüfdatum und einem Barcode. Nach Auftragsabschluss erhält das Unternehmen für jedes Betriebsmittel ein gerichtsfestes Prüfprotokoll bzw. ein Fehlerprotokoll für defekte Betriebsmittel.

Lassen Sie Ihre ortsfesten / ortsveränderlichen  elektrischen Betriebsmittel schnell, sicher und unkompliziert durch Prüftechnik Heidkamp überprüfen.

Freuen Sie sich auf:

  • Eine kompetente telefonische Beratung bzw. ein persönliches Gespräch vor Ort
  • Ein erprobtes Prüfkonzept, dass sich auf Ihre Anforderungen maßschneidern lässt
  • Freundliches Fachpersonal, dass die vorgeschriebenen Prüfungen gewissenhaft durchführt
  • Die Kennzeichnung der Betriebsmittel mit einer langlebigen Prüfplakette
  • Eine gerichtsfeste Dokumentation bzw. ein Fehlerprotokoll

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne auch mit folgenden Dienstleistungen:

  • Gefährdungsbeurteilungen gemäß TRBS 1111 erstellen
  • Inventarisierung der Betriebsmittel
  • Reparaturen vor Ort
  • Austausch von Ersatzteilen